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Wichtige Kundeninformation wegen Änderung im Zahlungsverkehr

Aufgrund einer EU-Verordnung müssen ab dem 9. Oktober 2025 alle Banken und Sparkassen prüfen, ob Zahlungsempfänger und IBAN-Kontoinhaber bei Überweisungen identisch sind. 

Ein entsprechender Abgleich erfolgt bei allen Zahlungen. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Bearbeitung der Zahlung bei den Banken und Sparkassen verzögert oder abgelehnt. Die Folge kann ein unbeabsichtigter Zahlungsverzug sein. Daher ist bei allen Zahlungen an den WAB bitte darauf zu achten, dass als Zahlungsempfänger (=IBAN-Kontoinhaber) die nachfolgende Kurzbezeichnung verwendet bzw. eingetragen wird: WAB

Das WAB-Team dankt für Ihre Mithilfe!

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