Aus organisatorisch bedingten Gründen werden die Gebührenbescheide für das Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erst nachträglich bis spätestens Ende Mai 2026 zur Post gehen.
Für das Gebiet der übrigen 9 Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis ist der Postversand der Gebührenbescheide am 27. April 2026 erfolgt.
Erfahrungsgemäß hat dies zur Folge, dass in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide telefonische Anfragen aufgrund des hohen Telefonaufkommens nur in beschränktem Umfang beantwortet werden können. Es wird deshalb empfohlen, Änderungen, Einwände oder Fragen zum Gebührenbescheid schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides auf dem Postweg oder per FAX (02602-80568) unter Angabe der Gebührenkontonummer an den WAB in Moschheim, Bodener Straße 15, 56424 Moschheim, zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Eingabe bedürfen.
Sofern Sie uns persönlich besuchen möchten, beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten:
Die Gebührenbescheide erhalten grundsätzlich nur die Grundstückseigentümer sowie die Besitzer von Eigentumswohnungen für ihre Objekte. Mieter erhalten aufgrund der satzungsrechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.
Die Abfallentsorgungsgebühren sind zahlbar bis zu der im Gebührenbescheid angegebenen Frist. Ein gegen den Bescheid eingelegter Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Um eine Säumnis zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dem Gebührenbescheid liegen für jedes Grundstück zwei Grünabfall-Gutscheine zur einmaligen kostenfreien Anlieferung von bis zu 200kg kompostierbaren Grünabfällen bei. Bei einer Anlieferung unter 200kg wird ein Gutschein vollständig ohne Teilmengenverrechnung aufgebraucht, eine Zweitausfertigung von Gutscheinen erfolgt nicht.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin gerne weiter.