*auch kompostierbare Plastiktüten nicht!

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Der WAB stellt fest, dass die Qualität des gesammelten Bioabfalls zum Teil erheblich schlechter geworden ist. Größtes Problem sind hierbei Verunreinigungen durch Kunststoff- bzw. Folienabfälle. Solche Verunreinigungen erschweren die Verwertung des Bioabfalls und führen über kurz oder lang zu einer Verteuerung des Verwertungsprozesses.

Der WAB appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises als begleitende Hilfsmittel für die Entsorgung der Bioabfälle allenfalls nur Papiertüten bzw. Zeitungspapier o.ä. zu verwenden.

Hier können sie z.B. geeignete Papiertüten bequem bestellen: https://www.wirfuerbio.de/mach-mit/papiertuete/

Die als biologisch abbaubar beworbenen Kunststoffbeutel aus dem Handel mögen auf den ersten Blick die ideale Lösung für die Sammlung von kompostierbaren Abfällen sein. Allerdings wird diese Produktverbreitung mittlerweile von vielen Institutionen als kritisch angesehen. Darunter befinden sich inzwischen nicht nur die Mehrzahl der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe, sondern beispielsweise sogar auch das Umweltbundesamt sowie die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Denn solche Kunststoffbeutel verrotten erfahrungsgemäß nicht ausreichend schnell bzw. nicht vollständig – weder auf häuslichen Komposthaufen noch in Kompostierungsanlagen.

Unabhängig von dieser aktuellen Diskussion zur Eignung für eine Kompostierung sind diese als biologisch abbaubar beworbenen Kunststoffbeutel für die Weiterverarbeitung in einer Bioabfall-Vergärungsanlage, wie hier im Westerwaldkreis, erst recht nicht geeignet. Es versteht sich von selbst, dass die Rotte bzw. die biologische Zersetzung der als kompostierbar bezeichneten Kunststoffbeutel nicht schon innerhalb weniger Stunden oder Tage stattfindet bzw. abgeschlossen ist. Ansonsten wären solche Produkte für Endkunden wegen der kurzen Zerfalldauer/Löslichkeit überhaupt nicht gebrauchstauglich bzw. verkaufsfähig. Im Westerwaldkreis nehmen die gesammelten Bioabfälle allerdings genau diesen sehr schnellen Verarbeitungsweg. Sie werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach der Bioabfallsammlung in den Verarbeitungsprozess einer Vergärungsanlage gegeben. Dort erweisen sich die als biologisch abbaubar beworbenen Kunststoffbeutel schlichtweg als Stör- bzw. Fremdstoffe – gleich anderen Fehleinwürfen in die Biotonne. Diese müssen mit zusätzlichem Aufwand und letztendlich auch zusätzlichen Kosten aussortiert werden.

Um frühzeitig einem Qualitätsverlust des Bioabfalls und einer Verteuerung des Entsorgungssystems entgegen zu treten, wird deshalb darum gebeten, von der Verwendung jeglicher Folienbeutel bei der Bioabfallentsorgung abzusehen. Unter Umständen werden die Müllwerker des WAB fehlerhaft befüllte Biotonnen mit einem Hinweis sogar ungeleert stehen lassen.