Die Hausmüllgebühren 2024 im Detail

Gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben wird die Höhe der Müllgebühren für die Grundleistungen im Wesentlichen von der Haushaltsgröße sowie die Anzahl der Haushalte auf einem Grundstück beeinflusst. Private Haushalte im Sinne dieser Satzung sind Personengemeinschaften sowie Einzelpersonen, die eine selbständig bewirtschaftete oder in sich abgeschlossene Wohnungseinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische innehaben, auch wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden. Der Grad der tatsächlichen Nutzung einer nachweislich vorhandenen Küche/Kochnische bzw. die Nutzungsmöglichkeit von dort vorhandenen technischen Geräten ist in diesem Zusammenhang unbedeutend. Einzelheiten zur Gebührenbefreiung bei Mitversorgungen regelt die jeweils gültige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung. Als Bewohner eines Grundstücks gelten alle auf demselben mit Haupt- und Nebenwohnsitz amtlich gemeldeten sowie alle, auch ohne amtliche Meldung, tatsächlich auf dem Grundstück wohnenden Personen.

Wenn Sie uns Änderungen in Ihrem Haushalt mitteilen oder eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, nutzen Sie bitte unseren Vordruck zum herunterladen und ausdrucken. Möchten Sie nur eine Einzugsermächtigung erteilen, gibt es dafür einen anderen Antrag. Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare unbedingt unterschrieben sein müssen.

HaushaltgrößeEin-Personen-HaushaltZwei- bis Vier-Personenh.Fünf- und Mehr-Personenh.
Jahresgebühr 2024152,20 €205,10 €260,30 €
Gebührennachlaß bei Eigenkompostierung 202411,00 €22,40 €34,60 €
Jahresgebühr mit Gebührenermäßigung 2024141,20 €182,70 €225,70 €

Einige wichtige Mehrgebühren z.B. für zusätzliches Tonnenvolumen bzw. zusätzliche Tonnen

AbfallartRestmüllBiomüll
Zusätzliches Volumen0,31 EUR/l zusätzl. Behältervolumen
Beispiel:
Statt 120 l Tonne eine 240 l Tonne = 120 l x 0,31 EUR 
37,20 EUR Zusatzgebühr/Jahr
0,47 EUR/l zusätzl. Behältervolumen
Beispiel:
Statt 140 l Tonne eine 240 l Tonne = 100 l x 0,47 EUR = 47,00 EUR Zusatzgebühr/Jahr
Zusätzliches Gefäß (ganzjährig)  80 l Tonne =   68,20 EUR/Jahr
120 l Tonne =   79,40 EUR/Jahr
240 l Tonne =   112,10 EUR/Jahr
  80 l Tonne =  76,10 EUR/Jahr
140 l Tonne =  103,60 EUR/Jahr
240 l Tonne =  158,20 EUR/Jahr
Zusätzliches Gefäß (Saisontonne)(Nov.- einschl. April)
  80 l Tonne =   5,20 EUR/Monat
120 l Tonne =   6,10 EUR/Monat
240 l Tonne =   8,60 EUR/Monat
(Mai- einschl. Okt.)
  
240 l Tonne =   15,10 EUR/Monat
vorübergehender Mehrbedarf70 l fassender grauer Restmüllsack.
Die Gebühr beträgt 4,30 EUR
und beinhaltet die Entsorgungskosten. 

70 l fassender roter Windelsack.
Die Gebühr beträgt 2,20 EUR
und beinhaltet die Entsorgungskosten.

90 l fassender brauner Papiersack.

Die Gebühr beträgt 2,70 EUR und beinhaltet die Entsorgungskosten.

Saisontonnen werden jeweils nur für die komplette oben angegebene Saisonzeit aufgestellt und berechnet. Windelsäcke sind nur als Alternative vorgesehen, wenn die graue Restmülltonne durch einen erhöhten Windelanfall (Kleinkinder oder Pflegefall) nicht ausreicht. Neben den oben beispielhaft dargestellten Gebührentabellen legt die gültige Abfallgebührensatzung des Westerwaldkreises eine Vielzahl von weiteren Entsorgungsgebühren für bestimmte Leistungen fest.

Eine Pauschalgebühr wird z.B. dann berechnet, wenn ein Haus zwar nicht mehr bewohnt wird, gleichzeitig aber eine vom Hauseigentümer vorzunehmende Abmeldung und anschließende Entwertung der Müllgefäße durch den WAB nicht erfolgte. In einem solchen Fall werden für dieses Objekt vom WAB nach wie vor sämtliche Entsorgungsleistungen vorgehalten bzw. im Bedarfsfall erbracht und es entstehen Kosten.

Wir erläutern Ihnen gerne telefonisch (02602/6806-0) welche Kosten sich in Ihrem konkreten Fall ergeben. Zu weiteren Gebührensätzen, die den Hausmüll betreffen, geben Ihnen die Damen und Herren der Hausmüllabteilung gerne Auskunft 

(Tel.: 02602 / 6806-20).

Bei sonstigen Fragen zu Deponiegebühren, Containerkosten oder generellen Fragen zur Abfallwirtschaft hilft Ihnen unser Abfallberatungsteam weiter (Tel.: 02602 / 6806-55).

Die Gebührensätze werden jeweils am Jahresende auf Grundlage der Entsorgungskosten des laufenden Jahres neu kalkuliert. Der Kreistag als zuständiges Gremium entscheidet dann im Dezember über die Gebühren des kommenden Jahres. Es ist also jeweils frühestens Ende Dezember eine Aussage über die Gebühren des nächsten Jahres möglich. Veröffentlicht werden die neuen Gebührensätze in der Regel zu Jahresbeginn in der WW-Zeitung. Ab dem 01.01.2024 werden die Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage der Abfall-Gebührensatzung (AbfGS) vom 15.12.2023 erhoben.