Leichtverpackungen (DSD)
Der WAB hat auch ab dem 01.01.2022wieder für 3 Jahre, also bis Ende 2024 den Auftrag, die Gelben Säcke bzw. die Gelben Tonnen für die Dualen Systeme Deutschland abzufahren.
Das darf rein
Alle Verkaufsverpackungen mit Ausnahme von Papier/Pappe und Glas also z.B.:
- Getränke- und Konservendosen
- Alufolie
- Verbundkartons
- gewachste Papiere von Milch- und Saftgetränken
- Aluminiumverbunde wie Vakuumverpackungen von Kaffee u.ä.
- Styroporverpackungen (z.B. von elektrogeräten)
- Kunststoffbecher, -flaschen und -tüten.
Das darf nicht rein
Pappe und Papier | Grüne Papiertonne |
Glas | Glascontainer (Weiß, Grün, Braun) |
Organische Abfälle | Braune Biotonne |
Windeln, Kehricht und sonstiger Restmüll | Graue Restmülltonne |
Ein Faltblatt in mehreren Sprachen gibt Ihnen detaillierte Hinweise
Auf keinen Fall Einwegspritzen über die Gelben Säcke oder Gelbe Tonne entsorgen. Diese stellen eine große Verletzungsgefahr für unsere Müllwerker dar und müssen, in stichfesten Behältern verpackt, über die Graue Restmülltonne entsorgt werden.
Besonderheiten
- Bitte artfremde Verpackungen nicht ineinander stecken, d.h. keine Folien in Dosen oder Kunststoffbecher, keine Kunststoffbecher in Dosen usw.
- Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen, dies gilt auch, wenn solche Säcke bei der Abfuhr von Grünabfall oder von Sperrmüll bereitgestellt werden.
- Die Gelben Säcke sind nur für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zugelassen; Zweckentfremdung wird in Rechnung gestellt.
- Selbstverständlich dürfen Verpackungsabfälle ohne gelben Sack in die gelbe Tonne entsorgt werden
Mülltrennung wirkt!
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