Navigation überspringen

Leichtverpackungen (DSD)

Der WAB ist weiterhin für die Abfuhr der Gelben Säcke und Gelben Tonnen im Auftrag der Dualen Systeme Deutschland zuständig.

Das darf rein:

Alle Verkaufsverpackungen mit Ausnahme von Papier/Pappe und Glas also z.B.:

  • Getränke- und Konservendosen
  • Alufolie
  • Verbundkartons
  • gewachste Papiere von Milch- und Saftgetränken
  • Aluminiumverbunde wie Vakuumverpackungen von Kaffee u.ä.
  • Styroporverpackungen (z.B. von elektrogeräten)
  • Kunststoffbecher, -flaschen und -tüten.

Das darf nicht rein:

  • Pappe und Papier
  • Glas
  • Organische Abfälle
  • Windeln, Kehricht und sonstiger Restmüll

Ein Faltblatt in mehreren Sprachen gibt Ihnen detaillierte Hinweise

Auf keinen Fall Einwegspritzen über die Gelben Säcke oder Gelbe Tonne entsorgen. Diese stellen eine große Verletzungsgefahr für unsere Müllwerker dar und müssen, in stichfesten Behältern verpackt, über die Graue Restmülltonne entsorgt werden.

 

Besonderheiten

  • Bitte artfremde Verpackungen nicht ineinander stecken, d.h. keine Folien in Dosen oder Kunststoffbecher, keine Kunststoffbecher in Dosen usw.
  • Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen, dies gilt auch, wenn solche Säcke bei der Abfuhr von Grünabfall oder von Sperrmüll bereitgestellt werden.
  • Die Gelben Säcke sind nur für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zugelassen; Zweckentfremdung wird in Rechnung gestellt.
  • Selbstverständlich dürfen Verpackungsabfälle ohne gelben Sack in die gelbe Tonne entsorgt werden