Grünabfall

Im Westerwaldkreis werden an zwei Terminen im Jahr in jeder Gemeinde Grünabfälle eingesammelt.

Mit Grünabfällen befüllte gelbe Wertstoffsäcke werden weder entleert noch mitgenommen, da diese Säcke ausschließlich für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zur Verfügung gestellt werden.

Was gehört dazu?

Hierzu zählen Baum- und Strauchschnitt, Gras- und Rasenschnitt, Laub u.ä. Wichtig:
Sperrige Teile wie Äste etc. dürfen wegen der Schüttöffnung der Fahrzeuge nicht länger als 1,70 m sein. Außerdem dürfen sie nicht dicker als 12 cm sein, da die Grünabfälle nur bis zu dieser Stärke geschreddert werden können. Die Abfälle müssen gebündelt oder in Säcken bzw. Kartons zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zum Bündeln bitte keinen Draht oder Kunststoffkordel verwenden. Am besten eignen sich Bindegarn oder Jutekordel. Säcke mit Grünschnitt sollten aus ladetechnischen Gründen nicht zugebunden werden. Die geleerten Säcke und Kartons müssen am Grundstück zurückgelassen werden. Leider ist es häufig notwendig, die Säcke zu zerschneiden, da sonst eine vollständige Entleerung kaum möglich ist.

Was gehört nicht dazu?

Nicht zum Grünabfall gehören Wurzelstöcke, Erde, Äste und Baumstämme über 12 cm Durchmesser, Küchenabfälle, Fallobst, Schnittreste von Brennholz sowie Sägespäne und sonstige organische Stoffe.

Eigenkompostierung

Bereits seit 1993 können Eigenkompostierer im Westerwaldkreis einen Teil der Müllgebühren sparen, indem sie sich in einem schriftlichen Antrag verpflichten, sämtliche organische Abfälle aus Haus und Garten, mit Ausnahme von Speise-, Knochen-, Fleischresten, kranken Pflanzenteilen u.ä. auf dem eigenen Grundstück zu verwerten.

Für die zuletzt genannten Materialien bekommen Haushalte, die vom WAB als Eigenkompostierer anerkannt sind, eine kleine 80 l Biotonne, da diese Stoffe in der Regel überhaupt nicht oder nur mit Problemen selbst verwertet werden können. Sowohl vom Umweltbundesamt wie von der Ingenieurgemeinschaft Technischer Umweltschutz wird auf die möglichen Gefahren durch Salmonellenbefall sowie das Anlocken von Ratten hingewiesen.

Unter dem folgenden Link finden Sie einen sehr interessanten Artikel des Verbandes der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) zur Bodenverbesserung durch Humus und Kompost.

Der Antrag auf Eigenkompostierung liegt bei allen Verbandsgemeinden sowie beim WAB aus und muß ausgefüllt an den WAB zurückgesandt werden. Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über die Anerkennung als Eigenkompostierer, die dann bis auf Widerruf oder Rücknahme gilt. Für den Gebührenanreiz ist jeweils der Zeitpunkt des Antragseingangs entscheidend. Der Ermäßigungsanspruch beginnt mit dem ersten Tag des auf den Antragseingang folgenden Monats. Wird der Antrag nach dem Erhalt des aktuellen Gebühren-bescheides gestellt, kann der Gebührennachlaß erst bei der Endabrechnung im Folgejahr berücksichtigt werden. Selbstverständlich wird der Rabatt intern gutgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrigens:
Es gibt vollkompostierbare Papiersäcke, die bei der Abfuhr von Grünabfällen komplett mitgenommen werden können. Solche Säcke sind auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod sowie beim WAB in Moschheim zu erwerben.
Nach unserer Kenntnis bieten auch SB-Märkte entsprechende Papiersäcke an. Bitte beachten Sie aber, dass diese Säcke nur bei der Abfuhr von Grünabfällen bereitgestellt werden dürfen, nicht jedoch bei der Abfuhr der Bioabfälle!

Pro Grundstück werden bei der Regelabfuhr 2 cbm Grünabfälle kostenlos entsorgt, darüber hinausgehende Mengen werden gegen Gebühr nach vorheriger Absprache mitgenommen. Die entsprechenden Gebühren sind vor Ort in bar zu zahlen.

Zudem können Grünabfälle auch gebührenpflichtig auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod angeliefert werden. Pro bewohntem Grundstück ist einmal im Jahr eine Anlieferung bis 200 kg frei, allerdings nur gegen Vorlage des Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt wird.